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   BVerwG, 10.08.1978 - II C 20.75   

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BVerwG, 10.08.1978 - II C 20.75 (https://dejure.org/1978,1225)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1978 - II C 20.75 (https://dejure.org/1978,1225)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1978 - II C 20.75 (https://dejure.org/1978,1225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn bezüglich Korrektur einer richtlinienwidrig zu niedrigen Dienstpostenbewertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1979, 58
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.12.1972 - VI C 8.70

    Bewertung eines Dienstpostens - Besoldung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 20.75
    Damit hat der Kläger der veränderten Sachlage verfahrensrechtlich zutreffend Rechnung getragen (vgl. BVerwGE 41, 253 [259]).

    Denn der Kläger macht geltend, daß die Beklagte es in Verletzung der ihr ihm gegenüber obliegenden Fürsorgepflicht unterlassen habe, den damals von ihm innegehabten Dienstposten richtliniengemäß zu bewerten, und daß er beabsichtige, gegenüber der Beklagten den Schaden geltend zu machen, der ihm dadurch angesichts der erst später erfolgten Beförderung zum Amtsrat entstanden sei (vgl. BVerwGE 41, 253 [259 f.]; ferner das Urteil des Senats vom 11. April 1972 - BVerwG 2 C 5.69 - [DokBer. A 72, 8706]).

  • BVerwG, 12.12.1977 - 6 B 27.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 20.75
    Von einem solchen fast zwangsläufigen und durch die Zielsetzung des Gesetzgebers selbst gedeckten Zusammenhang von Bewertung, Stellenhebung und Beförderung, einer "Automatik", wie sie nach der seinerzeitigen eigenartigen Sondersituation in Hessen gegeben war und die, wie in dem Beschluß des 6. Senats vom 12. Dezember 1977 - BVerwG 6 B 27.77 - (ZBR 1978, 199) ausdrücklich betont wird, ausnahmsweise einen auf die Fürsorgepflicht gestützten Anspruch auf "richtige" Dienstpostenbewertung rechtfertigte, kann aber nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts für die hier in Rede stehende hamburgische Bewertungsaktion der Jahre 1966 und 1967 entgegen der Meinung der Revision nicht gesprochen werden.

    Dabei ist vor allem auch zu berücksichtigen, daß, wie ebenfalls in dem Beschluß vom 12. Dezember 1977 - BVerwG 6 B 27.77 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird, die Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten weder die Richtigkeit der Dienstpostenbewertung noch die Garantie der Beförderungschancen, sondern allenfalls einen Anspruch auf Realisierung bereits konkret gegebener schutzwürdiger Beförderungsanwartschaften umfaßt und daß demzufolge ein Anspruch auf eine "richtige" Bewertung des Dienstpostens ausnahmsweise nur in bezug auf eine konkrete rechtlich nicht zu ignorierende Beförderungschance besteht.

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 20.75
    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat zwar zu der in den Jahren 1965 und 1966 im Lande Hessen erfolgten Dienstpostenbewertungsaktion die Auffassung vertreten, daß eine nach den dort erlassenen Richtlinien gebotene Höherbewertung im räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich dieser Richtlinien dem jeweiligen Inhaber des Dienstpostens grundsätzlich eine rechtlich nicht zu ignorierende und folglich auch vom Dienstherrn zu beachtende und zu sichernde Position vermittelte (vgl. insbesondere BVerwGE 36, 192 [213 ff.]).
  • BVerwG, 11.04.1972 - II C 5.69

    Bewertung eines Dienstpostens und der Zuordnung zu einer bestimmten

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 20.75
    Denn der Kläger macht geltend, daß die Beklagte es in Verletzung der ihr ihm gegenüber obliegenden Fürsorgepflicht unterlassen habe, den damals von ihm innegehabten Dienstposten richtliniengemäß zu bewerten, und daß er beabsichtige, gegenüber der Beklagten den Schaden geltend zu machen, der ihm dadurch angesichts der erst später erfolgten Beförderung zum Amtsrat entstanden sei (vgl. BVerwGE 41, 253 [259 f.]; ferner das Urteil des Senats vom 11. April 1972 - BVerwG 2 C 5.69 - [DokBer. A 72, 8706]).
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Berufungsgericht teilweise auf seine in den Parallelverfahren A. ./. Hamburg (jetzt BVerwG 2 C 18.75) und H. ./. Hamburg (jetzt BVerwG 2 C 20.75) ergangenen Urteile Bezug genommen, in denen es bereits ausgeführt hatte, daß ein Beamter der Freien und Hansestadt Hamburg auch im Falle einer nicht richtliniengemäßen Dienstpostenbewertung nicht in seinen Rechten beeinträchtigt werde.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom selben Tage - BVerwG 2 C 20.75 - in der bereits erwähnten Verwaltungsstreitsache H. ./. Freie und Hansestadt Hamburg folgendes dargelegt:.

    Abgesehen davon, daß das Berufungsgericht exakte Feststellungen über die Anzahl dieser Fälle gar nicht getroffen hat und eine Aufklärungsrüge insoweit nicht erhoben ist, kommt es nicht entscheidend darauf an, in wievielen Fällen von dem Antrag auf Stellenhebung abgesehen wurde; auch das ist in dem vorstehenden Zitat aus dem Urteil des Senats mit dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 20.75 dargelegt.

  • BVerwG, 11.04.1989 - 2 B 38.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Ein Vergleich mit dem im Urteil des 6. Senats vom 28. Oktober 1970 (BVerwGE 36, 192 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 48/68]) behandelten Sonderfall einer ungewöhnlichen Bewertungs-, Höherstufungs- und Beförderungsaktion, die durch einen "ungewöhnlichen, vielleicht sogar an der Grenze der Verfassungskonformität liegenden Rechtsetzungsakt des hessischen Landesgesetzgebers untermauert" war (a.a.O. S. 213), kommt hier jedenfalls mangels einer zugrunde liegenden vergleichbaren Gesetzesregelung ersichtlich nicht in Betracht (vgl. auch das sowohl vom Berufungsgericht wie von der Beschwerde selbst angeführte Urteil des beschließenden Senats vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 20.75 - ).

    Die geltend gemachte Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von dem Urteil des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 1972 (BVerwGE 41, 253) sowie von dem vorgenannten Urteil des beschließenden Senats vom 10. August 1978 (a.a.O.) liegt jedenfalls deshalb nicht vor, weil in diesen beiden Urteilen lediglich die Zulässigkeit der ursprünglichen Leistungsklage bzw. der späteren Fortsetzungsfeststellungsklage bejaht worden ist - wie auch vorliegend seitens der Vorinstanzen -, während ihre Begründetheit im ersten Falle offenblieb (jedoch als zweifelhaft bezeichnet wurde), im zweiten Falle ausdrücklich verneint wurde.

  • BVerwG, 30.10.1979 - 6 P 61.78

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Interne Umbewertung - Personalrat -

    Diese Bewertung ist außerdem völlig objektiviert, d.h. nicht personen-, sondern funktionsbezogen (vgl. BVerwGE 36, 192 [207]; 36, 218 [220]; auch Urteil des 2. Senats vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 20.75 -).
  • VG Ansbach, 15.01.2013 - AN 1 K 11.01688

    Gewährung einer Vertreterzulage im Wege des Schadensersatzes wegen

    Dabei sei jedoch zu berücksichtigen, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach unzweideutig zum Ausdruck gebracht habe, dass die Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten weder die Richtigkeit der Dienstpostenbewertung noch die Garantie der Beförderungschancen, sondern allenfalls einen Anspruch auf Realisierung bereits konkret gegebener schutzwürdiger Beförderungsanwartschaften umfasse und dass demzufolge ein Anspruch auf "richtige" Bewertung des Dienstpostens ausnahmsweise nur in Bezug auf eine konkrete, rechtlich nicht zu ignorierende Beförderungschance bestehe (vgl. Schwegmann / Summer, a,. a. O., § 18, RN 17; BVerwG, U. v. 10.8.1978, 2 C 20.75, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2012 - 5 ME 122/12

    Verletzung des Auswahlverfahrensanspruchs eines Beamten im Konkurrentenstreit um

    Dagegen besteht grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht noch unter dem des Gleichheitssatzes ein beamtenrechtlicher Anspruch auf eine bestimmte Bewertung des Dienstpostens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.1.1980 - BVerwG 2 A 1.78 -, juris Leitsatz 2; Beschluss vom 10.8.1978 - BVerwG 2 C 20.75 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 94.80

    Zerstörung von Beförderungsaussichten durch Änderungen der einschlägigen Gesetze

    Hieraus folgt, ohne daß dies höchstrichterlicher Klärung bedürfte, daß es sich bei der auf Grund einer bestimmten gesetzlichen Regelung bestehenden Aussicht auf künftige Beförderung nicht um eine bereits konkret gegebene, schutzwürdige Beförderungsanwartschaft handelt, deren Realisierung von der Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten umfaßt sein könnte (vgl. hierzu BVerwGE 36, 192 [207]; 36, 218 [224]; Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 20.75 - [Buchholz 237.4 § 82 HmbBG Nr. 2 = DÖD 1979, 187, 188]).
  • BVerwG, 29.09.1987 - 2 B 72.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Wie der beschließende Senat in dem von der Beschwerde selbst angeführten Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 20.75 - (DÖV 1979, 58 = Buchholz 237.4 § 82 Nr. 2) dargelegt und auch das Berufungsgericht ausgeführt hat, betrifft diese Entscheidung einen fast zwangsläufigen und durch die Zielsetzung des Gesetzgebers selbst gedeckten Zusammenhang von Bewertung, Stellenhebung und Beförderung, einer "Automatik" wie sie nach der seinerzeitigen eigenartigen Sondersituation in Hessen gegeben war und die - wie auch im Beschluß vom 12. Dezember 1977 - BVerwG 6 B 27.77 - (ZBR 1978, 199) betont wird - nur ausnahmsweise einen auf die Fürsorgepflicht gestützten Anspruch auf "richtige" Dienstpostenbewertung rechtfertigte.
  • BVerwG, 03.09.1982 - 2 B 177.81

    Anforderungen an ein vereinfachtes Berufungsverfahren nach dem Entlastungsgesetz

    Ausnahmefälle vor, in denen eine Abweichung von diesen Grundsätzen gerechtfertigt sein könnte (Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 20.75 - [Buchholz 237.4 § 82 HambBG Nr. 2] m.w.N.).
  • BVerwG, 16.01.1980 - 2 A 1.78

    Anspruch auf Ersatz des durch unterbliebene Beförderung in ein Amt der

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 36, 192 [205 ff.]; Beschluß vom 12. Dezember 1977 - BVerwG VI B 27.77 - [ZBR 1978, 199]; Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 20.75 - [Buchholz 237.4 § 82 HmbBG Nr. 2 = VerwRspr. Bd. 30, 299]).
  • BVerwG, 07.02.1984 - 2 B 5.84

    Auslegung des Merkmals der grundsätzlichen Bedeutung im Rahmen der Zulassung der

    Im übrigen ist in der bereits vom Berufungsgericht angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein Beamter grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht noch unter dem des Gleichheitssatzes einen Anspruch auf eine bestimmte Bewertung seines Dienstpostens hat, und zwar auch unabhängig von einer allgemeinen Neubewertung im Wege einer besonderen Dienstpostenbewertungsaktion wie sie u.a. den in BVerwGE 36, 192 (205 ff.) [BVerwG 28.10.1970 - VI C 48/68] und in BVerwGE 36, 218 (222 ff.) [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68] abgedruckten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde gelegen hat (Beschluß vom 12. Dezember 1977 - BVerwG 6 B 27.77 - [ZBR 1978, 199]; Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 20.75 [Buchholz 237.4 § 82 HmbBG Nr. 2 = VerwRspr. Bd. 30, 299]; Vorbescheid vom 16. Januar 1980 - BVerwG 2 A 1.78 - [ZBR 1980, 379]).
  • BVerwG, 24.02.1981 - 2 B 3.80

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für den Erfolg

  • LAG Hessen, 06.11.1987 - 13 SaGa 1283/87

    Beschäftigungsanspruches eines Angestellten des öffentlichen Dienstes, der eine

  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 18.75

    Ernennung zum Amtsrat - Bewertung eines Dienstpostens - Höherbewertung eines

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